Wo lauert der Feind der Athleten?

Öffentliche Anhörung im Sportausschuss zum Anti-Doping-Gesetzentwurf – Gelungener Wurf oder Provokation

Berlin, 18. Juni. Am Ende fühlen sich viele erschlagen von Argumenten und Gegenargumenten. Und nicht nur Diskus-Olympiasieger Robert Harting fand das alles sehr anstrengend und sehnte sich nach einer Mütze Schlaf, um sich zu erholen. Die öffentliche Anhörung des Sportausschusses im Deutschen Bundestag zum Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes war in erster Linie der Tag der Juristen. Und , wie sollte es anders sein, die Expertenschar der Jurisprudenz ist sich einig, das sie sich in vielem nicht einig ist.

Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustande gekommen sind“, klagte einmal der französische Präsident Charles de Gaulle über die „juristischen Problemsucher“ bei der Gesetzesfindung. Aber ohne sie geht es nun mal nicht. Und deshalb holte sich der Sportausschuss lobenswerter Weise geballtes juristisches Wissen ins Haus.

Geradezu eine Provokation

Und auch gleich zu Beginn zeigte sich, dass der Gesetzentwurf für manchen der Professoren geradezu eine Provokation, für andere ein gelungener Wurf ist.

So beurteilt Professor Dieter Rössner von der Philipps-Universität Marburg den Entwurf als ein „gelungenes Gesamtkonzept“, und man wolle damit keinen „Kreuzzug“ gegen Athleten führen. Da erntet er nun aber energischen Widerspruch von seinem Frankfurter Kollegen von der Goethe-Universität, Professor Matthias Jahn. Die Vorlage sei nicht, wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière meint, „kurz, hart, wirksam“. Ganz im Gegenteil: „Das klingt sportlich, hat seine Wirkung nicht verfehlt. Vier Adjektive scheinen mir aber angebrachter: unausgereift, unklar, unbestimmt, unverhältnismäßig“, kontert Jahn.

Was ist schutzwürdig?

Uneinigkeit herrscht in der Expertenrunde auch darüber, was ein schutzwürdiges Rechtsgut ist. Gesundheit, Fairness, Chancengleichheit? Dass Eigendoping strafrechtlich geahndet wird, sei legitim, sagt Rössner. Denn es gehe nicht um die Gesundheit des Sportlers, sondern um den Wettbewerbsschutz. Das sei angesichts der wirtschaftlichen Interessen ein schutzwürdiges Rechtsgut. Jahn sieht dagegen strafrechtliche Maßnahmen als ungeeignetes Mittel, um das Dopingproblem zu lösen. „Fairness und Chancengleichheit bei Sportwettbewerben“ würden keineswegs den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an ein strafrechtliches Rechtsgut genügen. Das sieht aber nun Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt-Universität Berlin, ganz anders. Für ihn ist das Rechtsgut Fairness deshalb schützenswert, weil nicht der Staat, sondern der Sport die Regeln gemacht habe, die dann auch für alle gelten müssten.

So nehmen sich die Experten Kritikpunkt für Kritikpunkt vor, das geneigte Publikum fühlt sich zwischendurch überfordert, was auch an den Fragen der Abgeordneten deutlich wird. Besonders die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit beschäftigt die Diskutanten. Diese soll ermöglichen, dass Ermittler schon bei einer Spritze oder Pille tätig werden können. Das möchte Rössner so nicht stehen lassen, denn diese Regelung könnte zur Folge haben, dass man sich von dem objektiven Tatbestand verleiten lasse, den Vorsatz der Tat nicht mehr ausreichend zu überprüfen. Andere Experten schlossen sich dieser Meinung an, dass dies im Entwurf geändert werden muss.

Danke, dass ich hier sitzen darf

Zwischen den Experten sitzen da nun zwei Athleten, Harting und der Sprecher der Athletenkommission im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Christian Schreiber. Im Vorfeld war diskutiert worden, ob Aktive überhaupt bei der Anhörung dabei sein sollten. Manchen im Sportausschuss war es wohl nicht recht. Diskuswerfer Harting bedankt sich dann auch, „dass ich überhaupt hier sitzen darf und als Olympiasieger die Möglichkeit bekomme, hier zu sprechen.“ Dann legt er los: „Ja, ich bin für harte Strafen, für schnelleres Handeln, für Fairness im sportlichen Wettbewerb.“ Und weiter: „Ich bin heute hier, weil ich Angst habe. Ich fühle mich durch dieses Gesetz nicht geschützt.“ Es kommt wieder die Geschichte von der Sporttasche, in die ja jemand was reinstecken kann, dass man nicht sicher sei. Oder was passiert, wenn man etwa in China kontaminierte Lebensmittel zu sich nehme (etwas, worüber man wirklich nachdenken sollte). Harting betont wiederholt, dass er ein sauberer Athlet sei und sich für sauberen Sport stark mache. Er wirkt glaubwürdig. Doch während er das sagt, läuft über den Ticker eine dpa-Meldung, dass er zusammen mit anderen Sportlern gegen das Gesetz klagen will, wenn es nicht geändert wird. Gleichzeitig betont er aber, dass er nicht generell gegen ein Anti-Doping-Gesetz sei.

Athleten begrüßen das Gesetz

Auch die Athletenkommission und der DOSB versichern, dass sie das Gesetz begrüßen, das im Januar 2016 in Kraft treten soll. Warum? „Weil es eine wichtige Lücke im Anti-Doping-Kampf schließen hilft und die Nationale Antidoping-Agentur stärkt“, meint Christian Schreiber.

Da kommt ein Nachsatz: die Athleten könnten nicht hinnehmen, dass hier in Deutschland ein Bild gezeichnet würde, als ob der Leistungssport ein einziger Dopingsumpf sei. „Das kann ich so nicht stehen lassen.“

Doch dann beschreibt der Athletensprecher selbst ein Szenario, das genau in dieses Bild passt. Er wie auch Harting sprechen zum wiederholten Mal von dem Feind in eigenen Kreisen, der da heimlich was in die Tasche stecken könnte. Oder in die Trinkflasche spritzen. Was sagt uns das? Eine andere Wahrnehmung aus der ureigenen Parallelwelt? Paranoia? Wo lauert der Feind, und wer ist der Feind, der dem sauberen Sportler was Böses will? Oder hat das Gesetz, das noch gar keines ist, viele so erschreckt, dass man schon mal vorsichtshalber Ausflüchte sucht, wenn es denn Ernst werden sollte?

Auf Nachfrage der Sportausschuss-Vorsitzenden Dagmar Freitag, die gleichzeitig DLV-Vizepräsidentin ist, wie oft denn solche Fälle schon passiert seien, dass Sportler Sportlern was in die Tasche gesteckt haben, muss Schreiber passen. „Das kann ich nicht sagen.Ich kenne keine konkreten Fälle.“ Und der Funktionärin Freitag scheinen auch keine bekannt zu sein.

NADA im Fokus

Dann zu konkreten Fakten: Auch die neuesten Zahlen der NADA belegen, dass der deutsche Sport, der jahrzehntelang behauptet, dass er die Dopingproblematik alleine in den Griff bekommt, es nicht geschafft hat und nicht schaffen wird: 2014 gab es 13.909 Kontrollen, davon 8.652 im Training. Die Trefferquote lang bei gerade mal etwa 0,1 Prozent. Das lässt auch die NADA nicht gut aussehen, deren Rolle in der Anhörung nicht nur unter Datenschutzaspekten mehrfach in Frage gestellt wird. Auch ihre Nicht-Unabhängigkeit und ihre Struktur sahen Juristen und Datenschützer wiederholt als eklatantes Problem.

Und die Dopingjäger ertappen zu wenig Sünder. Am Geld kann es nun nicht mehr liegen. Im letzten Jahr bekam die Einrichtung fast acht Millionen Euro, dieses Jahr kommen noch zwei Millionen dazu. Wie effektiv ist die Arbeit also? Spätestens eine Umfrage der Deutschen Sporthilfe 2013 unter den Kaderathleten hätte die Verantwortlichen aufschrecken müssen und Aktivität verlangt: Damals gaben – anonym – sechs Prozent zu, dass sie regelmäßig zu Dopingmitteln greifen. 40 Prozent ließen die Frage unbeantwortet – eine Grauzone. In den Niederlanden kam eine Untersuchung zu ähnlichen Ergebnissen. Experten schätzen die Zahl der Betrüger noch deutlich höher ein. Insoweit hat CDU-Sportausschussmitglied Reinhard Grindel schon recht, wenn er von einem „Dunkelfeld“ spricht.

Vesper fürchtet Delegitimierung

DOSB-Vorstandsvorsitzender Michael Vesper war eigens aus Baku von den umstrittenen Europaspielen zu dem Hearing angereist. Zum wiederholten Male betonte er, dass das Gesetz die Sportgerichtsbarkeit gefährde und zu einer „Delegitimierung des Dopingkontrollsystems“ führe. „Darf denn der Staat sein schärfstes Schwert aus symbolischen Gründen schwingen?“

Dieter Maihold, Richter am Bundesgerichtshof, sieht in der Parallelität von Strafverfahren und Sportgerichtsbarkeit kein Problem. Auch heute seien in vielen Bereichen strafrechtliche und zivilrechtliche Verfahren getrennt – und führen oft sogar zu gegensätzlichen Ergebnissen.”Das Strafrecht  ist sehr viel konzilianter als das Sportrecht.”

Dass das Gesetz kommen wird, darüber besteht kein Zweifel. Auch nicht daran, dass viel nachjustiert werden muss. Doch Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, warnt davor, mit dem Gesetz zu hohe Erwartungen zu verbinden: „Das Strafrecht kann gesellschaftliche Prozesse nicht steuern.” Er monierte, dass in dem Entwurf die zu schützenden Rechtsgüter nicht „scharf genug definiert sind“. Die Folge: „Dass das Ganze zu einem Experimentierfeld wird, was dem Gesetz nicht gerecht wird.“

Bei der Bundestagsdebatte haben die beteiligten Minister Heiko Maas und Thomas de Maizière den Gesetzentwurf auch mit der „überragenden gesellschaftlichen Bedeutung des Sports“ und der Wahrung der Integrität begründet. Und sie hatten sicher auch die Steuermittel – 2014 waren es 140 Millionen Euro – im Fokus, die für den Spitzensport zur Verfügung gestellt werden. Es hätte sich angeboten, beim Hearing auch darüber zu diskutieren, ob bei dem derzeitigen Fördersystem ein Dopinggesetz Sinn macht. Özan Mutlu von den Grünen stellte die Frage – kurz vor Schluss der Anhörung -, ob die Spitzensportförderung nicht auch im Zusammenhang mit dem Gesetz hinterfragt werden müsste. Denn wer Medaillen fordert und danach fördert, fordert auch riskante Nebenwirkungen im heutigen Spitzensport heraus. Es ist an der Zeit, dass nicht nur eine Insider-Diskussion über Spitzensport zwischen BMI und DOSB beziehungsweise den Verbänden geführt wird, sondern dass man sich einem gesamtgesellschaftlichen Diskurs stellt. Vielleicht eine weitere lohnenswerte Aufgabe für den Sportausschuss.

Über den Tellerrand

Die Diskussions- und Streitkultur ist schon seit langem im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) Geschichte. Gesamtgesellschaftliche Themen werden heute in Hochglanzbroschüren und Insider-Veranstaltungen abgefeiert – so what?! Der Sport als gesamtgesellschaftliche Stimme ist verstummt. Und zeigt auch wenig Interesse, sich mal Rat oder Erkenntnisse von Außenstehenden einzuholen. So beschäftigen sich diese mit sportrelevanten Themen dann halt – man mag fast manchmal sagen, zum Glück – ohne Sportfunktionäre. Immer wieder  treffen sich an der Humboldt-Universität in Berlin kluge Köpfe zu den „HU-Gesprächen zur Sportphilosophie aus kultureller und rechtlicher Perspektive“. Im Vorfeld zur Anhörung zum Anti-Doping-Gesetz gab es in der „Kommode“ am Bebelplatz wieder eine Runde. Thema: „Das Antidopinggesetz – philosophische und rechtliche Voraussetzungen.“ Was sich ziemlich trocken anhört, wurde ein lebhaftes interdisziplinäres Gespräch zwischen Sportphilosophen und (Sport-) Juristen. Die Philosophen Gunter Gebauer, Elk Franke und Volker Gerhard diskutierten mit den Rechtsprofessoren Dieter Rössner, Martin Heger und Wolfgang Schild.

Auch in diesem Kreis ging es um die Schutzgüter Gesundheit, Chancengleichheit, Fairness, Integrität des Sports. Einig waren sich die Philosophen und Juristen – bis auf Schild, der das Gesetz als wirkungslos einstufte, das nur eine Kriminalisierung der Athleten zu Folge habe – dass der Entwurf ein großer Schritt in die richtige Richtung sei. Denn wie viele Untersuchungen zeigen, haben es die Institutionen des Sports nicht geschafft, die Dopingproblematik so zu bearbeiten, dass sich daraus die dringend benötigte Glaubwürdigkeit für die besonderen Handlungsumstände des Wettkampfsports ergeben konnte.

Das Heimschiedsrichter-Modell des Sports ist nicht die Instanz, die da ordnen kann“, sagt Franke. „Wir brauchen ein Gesetz.“ Sein Kollege Gebauer erklärt, was unter authentischer Leistung zu verstehen ist. Er spricht von Grenzziehung, beschäftigt sich mit dem Einsatz von Technologie als einer Art von Doping und der Frage, wie weit Trainingstechniken schon Manipulation sind. Professor Gerhard erklärt, warum Selbstbestimmung und Betreuung des einzelnen Sportlers zusammenhängen: zum Beispiel, weil sie ihn vor eigenem Ehrgeiz schützen.

Über den Tellerrand schauen – das würde auch manchem Sportler und Funktionär gut tun, die sich offensichtlich in einer Art Parallelwelt wähnen, wie auch die Anhörung zeigte.

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