CSU-Politiker von Bundesregierung nach Kabinettssitzung am 5. Januar per Post informiert
Berlin, 13. Januar. Der frühere Innenstaatssekretär Stephan Mayer hat sich am Donnerstag von der Meldung überrascht gezeigt, dass die Bundesregierung gegen ihn eine zwölfmonatige Karenzzeit verhängt hat. Ebenso überrascht war der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) von der Nachricht, dass ihm deshalb jetzt erst einmal der am 4. Dezember unter Vorbehalt gewählte 48-jährige CSU-Politiker als Vizepräsident nicht zur Verfügung stehen wird.
Sportspitze fragte bei dem ehemaligen parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium nach, ob er überrascht sei, die Freigabe nicht bekommen zu haben. Die Antwort Mayers am Nachmittag: „Da mir zum jetzigen Zeitpunkt weder ein offizieller Bescheid der links-liberalen Bundesregierung noch eine betreffende Begründung in dieser Angelegenheit vorliegen, kann ich beim besten Willen in der Angelegenheit keine Stellung beziehen. Ich halte es allerdings für einen unerhörten und befremdlichen Vorgang, dass offenkundig Medienvertreter seitens der Bundesregierung vor mir als unmittelbar Betroffenem hinsichtlich der Entscheidung zu einer Karenzzeit informiert werden.“
Auf eine neuerliche Anfrage beim Bundespresseamt, ob es richtig sei, dass Mayer bisher nicht informiert wurde, gab es folgende Antwort: „Die Entscheidung der Bundesregierung wurde Herrn Mayer unverzüglich nach dem Beschluss der Bundesregierung in der Kabinettssitzung am 5.Januar 2022 auf dem Postwege zugeschickt.“Das Bundespresseamt hatte am Mittwoch (12.Januar) auf Anfrage von sportspitze.de, ob eine Entscheidung im Fall Mayer getroffen wurde, geantwortet, dass eine zwölfmonatige Karenzzeit verhängt wurde (siehe sportspitze vom 12. Januar).
Keine DOSB-Stellungnahme
Der DOSB sah sich am Donnerstag nicht in der Lage, zu dem Vorgang eine Stellungnahme abzugeben. „Wenden Sie sich bitte an Herrn Mayer“, so die Auskunft der Pressestelle.
Karenzzeit heißt – Mayer ist erstmal raus. Sein Stuhl – so sagen es „Satzungsgelehrte“ des DOSB – müsste frei bleiben, wenn Mayer nicht von sich aus zurücktritt. Er könnte dann frühestens bei der turnusmäßigen Mitgliederversammlung im Dezember 2022 wieder antreten und für vier Jahre wiedergewählt werden.
Mayer und seine Unterstützer waren davon überzeugt, dass die Freigabe „reine Formsache“ ist. Andere im DOSB, aber auch in Verbänden, Politik und Kontroll-Organisationen sahen die Angelegenheit nicht so locker.
Seit 2015 anzeigepflichtig
Seit 2015 müssen nach §6a des Bundesministergesetzes MinisterInnen und StaatssekretärInnen künftige Tätigkeiten vorab dem Bundeskanzleramt anzeigen. Das unabhängige Karenzzeitgremium berät und empfiehlt, ob eine sogenannte „Abklingzeit“ für die jeweiligen PolitikerInnen nötig ist. Sie kann bis zu 18 Monate dauern.
Das Gesetz sieht diese Karenzzeit auch für Ehrenämter vor. Begründung für eine Nicht-Freigabe ist, dass die Beschäftigung „das Vertrauen der Allgemeinheit in die Integrität der Bundesregierung beeinträchtigen kann.“
Kritik gab es schon im Vorfeld um Mayers Ambitionen, der zunächst als Präsidenten-Bewerber antrat, dem DOSB aber am 14. November bei der Vorstellungsrunde überraschend einen Korb gab. Dann wurde er als Vize-Kandidat – ohne Freigabe, die er beantragt hatte – gewählt. Gleichzeitig wurde er Mitglied des Bundestags-Sportausschusses und dort Sprecher der Unionsfraktion. Der Ämtersalto des Oberbayern kam nicht überall gut an. Vor allem löste der übergangslose Seitenwechsel vom Zuwender zum Zuwendungsempfänger Empörung aus. Das kümmerte aber weder die Vizekönigs-Macher aus den Verbänden noch die Delegierten, die ihn wählten. Und damit sehenden Auges ein neues Problem für den DOSB schafften.