Basdorf und Thiel werden DOSB-Aufklärer

Kommission soll Vorwürfe und Vorgänge in der Präsidentschaft Hörmann prüfen

Berlin, 20. Januar. Der ehemalige Richter am Bundesgerichtshof Clemens Basdorf und die Wiesbadener Anwältin und Sportfunktionärin Christa Thiel werden zusammen mit einer von ihnen zu wählenden Wirtschafts- und Anwaltskanzlei die Kommission bilden, die die irritierenden  Vorgänge während der Präsidentschaft von Alfons Hörmann aufarbeiten soll. Das Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat die beiden Juristen gebeten, die Aufarbeitung zu übernehmen. Das bestätigte der DOSB am Donnerstag auf Anfrage.

Ausgelöst durch einen anonymen Brief aus der Mitarbeiterschaft geriet der DOSB in die größte Krise seines Bestehens. Wie es dazu kam, welche Rolle der ehemalige Präsident Hörmann und das Präsidium sowie die Vorstandsvorsitzende Veronika Rücker und ihr Vorstand gespielt haben, und unter anderem welcher fragwürdiger Methoden sich Hörmann /Rücker bedient haben sollen, will man nun klären. Mit der Kommission, die unabhängig arbeiten soll.

Die Aufgabenstellung sieht eine juristische Prüfung unter verschiedenen Aspekten vor, ob Vorgehensweisen und Maßnahmen mit Augenmaß durchgeführt wurden und ob sie mit den eigenen Complianceregeln übereinstimmten. Nach Überprüfung und Auswertung der Unterlagen, soll die Frage nach Konsequenzen aus den Vorfällen beantwortet werden. Und vor allem: Könnten Alleingänge eines/einer PräsidentIn und eines/einer Vorstandsvorsitzenden sich so wiederholen? Was müsste man gegebenenfalls ändern? Mit der Arbeit wird die Kommission umgehend beginnen, spätestens, wenn der Vorstandsvorsitzende Torsten Burmester am 1. Februar offiziell sein Amt angetreten hat.

Der geeignete Mann

Der 72-jährige Basdorf begann seine Karriere in der Berliner Justiz 1976, wo er drei Jahre später ein Richteramt am Landgericht Berlin übernahm. 1980 wurde er Richter am Bundesgerichtshof und gehörte dort dem 5. Strafsenat  in Leipzig an. Der für Revisionen zuständig ist. 2006 wurde er Vorsitzender des 5. Strafsenates und der Senate für „Wirtschaftsprüfersachen und für Steuerberater-und Steuerbevöllmächtigtensachen“.

Bekannte Strafverfahren an denen Basdorf beteiligt war, sind unter anderem das Verfahren gegen den Schiedsrichter Robert Hoyzer 2006 wegen des Fußball-Wettskandals oder das Verfahren um den „Ehrenmord“ von Hatun Sürücü. Die Deutsch-Kurdin war 2005 in Berlin an einer Bushaltestelle von einem ihrer Brüder mit drei Kopfschüssen getötet worden. Basdorf, so sagen Menschen, die ihn kennen, sei eine gute Wahl des DOSB.

Eine Sportkennerin

Christa Thiel, ehemalige DOSB-Vizepräsidentin, Schwimmpräsidentin und auch Sprecherin der Spitzenverbände, hatte sich offiziell aus den nationalen Führungsgremien zurückgezogen. International ist sie für den Schwimmsport noch im Einsatz. Die 67-Jährige kennt den Sport aus vielen Perspektiven.

Bei der Mitgliederversammlung am 4. Dezember 2021 kehrte sie zu einem „einmaligen Gastspiel“ (Thiel) in den DOSB zurück: Sie leitete die außerordentliche Versammlung und die Neuwahlen souverän. Und überzeugte offensichtlich so, dass sie sich für weitere Aufgaben empfahl. Sie stellte sich als Mitglied der Kommission zur Verfügung. Und das Präsidium ist offensichtlich auch davon überzeugt, dass die Wiesbadener Anwältin genügend Abstand zum DOSB hat und gerade mit ihrer internen Sach- und Fachkenntnis auch der Sportstrukturen zur Aufklärung von Abläufen, Prozedere, Berater- und Gutachteraufträgen sowie juristischen Auseinandersetzungen des ehemaligen Präsidenten und seiner Vorstandsvorsitzenden Veronika Rücker beitragen kann. Erste Ergebnisse soll es im Sommer geben.

DOSB zu Mayer: Seine Entscheidung

Eine andere Personalie scheint der DOSB für sich geklärt zu haben: Nachdem es zunächst keine Stellungnahme des DOSB zur Karenzzeit von Stephan Mayer gab, der sein Vizepräsidentenamt nun für zwölf Monate ruhen lassen muss, erklärte der DOSB heute: „Die Entscheidung des Karenzzeitgremiums betrifft das Verhältnis zwischen der Bundesregierung und Stephan Mayer persönlich. Daher liegt es nun in seiner Verantwortung zu entscheiden, ober aufgrund dessen von seinem Amt zurücktritt oder sein Amt bis zum Ende der Karenzzeit ruhen lässt.“