Sprengtrupp auf den Hinterbühnen

Sportfördergesetzentwurf und viele Fragezeichen / DOSB-Forderungen zum Teil erfüllt

Berlin, 19. März. Nach zehn Jahren Dauerdiskussionen, Streit und stetem Hin und Her, nach dem Reformversuch der „Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung“ 2016 zwischen Politik und organisiertem deutschen Sport soll nun mit einem Sportfördergesetz der deutsche Spitzensport wieder in die Erfolgsspur gebracht werden. Am Mittwoch (18. März) verschickte das Staatsministerium für Sport und Ehrenamt an Beteiligte und Betroffene aus dem Sport den 69-seitigen überarbeiteten Referentenentwurf vom Oktober 2025. Ministerin Christiane Schenderlein will ihn nun gewissermaßen als Osterei dem Kabinett vorlegen. Wenn alles gut geht, soll bis zur Sommerpause des Bundestages das parlamentarische Verfahren abgeschlossen sein. Wäre eigentlich ein Grund, sich zu freuen, dass endlich was zu Potte kommt. Aber:

Im Gegensatz zum ersten Entwurf ist das Sportministerium dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) bei entscheidenden Punkten entgegengekommen. Und hat offensichtlich vor der eigenen Forschheit Manschetten bekommen. Denn was vorher knallhart formuliert war, ist nun, sagen wir mal, aufgeweicht. Etwa die Besetzung des Stiftungsrates der Spitzensportagentur, die ja Kern des neuen Gesetzes ist – und den deutschen Spitzensport steuern sollte.

Auf den ersten Blick scheinen die Kräfteverhältnisse klar: Von den neun (anstatt bisher fünf) Sitzen werden fünf vom Bund (drei Kanzleramt, zwei Parlamentarier), drei vom DOSB und einer von den Ländern eingenommen.

Zugeständnisse machte das Bundeskanzleramt auch in Bezug auf die Auswahl des Personals – und gab sein Vetorecht auf. Und noch eine Änderung: Der zweiköpfige Vorstand, der vom Stiftungsrat gewählt wird, muss nun vom Kanzleramt und dem DOSB abgesegnet werden.

Maximal 15 Mitglieder im Sportfachbeirat

Auch der Sportfachbeirat wurde auf Wunsch des Lobbyisten DOSB umfassend überarbeitet. Ihn wählt nun der Vorstand, es dürfen maximal 15 Mitglieder sein, „die aus unterschiedlichen sportlichen Fachrichtungen kommen und fachliche Expertise auf dem Gebiet des Spitzensports haben“.

„Das Sportfördergesetz eröffnet die Möglichkeit der überjährigen und disziplinübergreifenden Förderung sowie der Festbetragsfinanzierung. Die Sportförderung wird insgesamt am Leistungsgedanken ausgerichtet“, lässt das Sportministerium wissen. Und: „Mit dem Sportfördergesetz soll der Grundstein für eine umfassende Entbürokratisierung und Professionalisierung des Fördersystems gelegt werden. Eine weitestgehende Unabhängigkeit der Spitzen-Sportagentur von Politik und organisiertem Sport ist für das Gelingen des Projekts essentiell.“

Unabhängigkeit ja oder nein?

Genau an diesen Punkten hakt nun die Kritik ein: Wie unabhängig kann die Agentur nun wirklich arbeiten? Welchen Handlungsspielraum und welche Durchsetzungsfähigkeit hat der Vorstand tatsächlich, wenn sich nun wieder Player mit unterschiedlichen Interessenlagen konsensfähig erweisen müssen. Bisher hat man da keine guten Erfahrungen gemacht.

Dass der DOSB in einer ersten Reaktion auf den neuen  Entwurf positiv reagiert verwundert nicht. „Im Hinblick auf die Governance in der geplanten Spitzensportagentur führen die Änderungen an die geforderte Augenhöhe des Sports mit der Politik.“

Doch nicht vom Tisch

Im Kanzleramt wird auch von Augenhöhe gesprochen, einer doch konstruktiven, ja auch guten Zusammenarbeit in den letzten Wochen. Die bayerischen Zwischenrufe und Bremsversuche seien erledigt. Aber offensichtlich nicht die Idee des DOSB, die Agentur unter das eigene Dach holen zu wollen. Denn wie die „Sportschau“auf Nachfrage beim DOSB erfahren hat, will man doch an der Idee festhalten. „Jetzt schauen wir, ob es für unsere Idee Unterstützung im Parlament gibt“, so die Antwort des Dachverbandes.

Dieses Thema – so jedenfalls glaubte man wohl auch im Kanzleramt, schien erledigt. Nun doch nicht? Wieder die Frage nach Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit des Sports, dem manche schon Trumpsche Attitüden nachsagen. Nach dem ganzen Theater in den letzten Tagen genau um dieses Thema, nach Klüngelrunden außerhalb offizieller Arbeitsgruppen, wie der Vorstandsvorsitzende des Landessportbundes Niedersachsen, Reinhard Rawe (sportspitze vom 14. März) zu Recht in seiner Mail zum Rücktritt aus der DOSB-Arbeitsgruppe beklagte, fragt man sich schon: Warum lässt sich das Sportministerium diese ständigen Querschüsse gefallen?

Machtverhältnisse nach eigenem Gusto

Der DOSB scheint darauf zu bauen, dass er die Machtverhältnisse nun vielleicht doch im parlamentarischen Verfahren wieder so hinbekommt, dass es nach seinem  Gusto läuft. Bisher ist ihm das immer gelungen, weil sich Abgeordnete ja gerne vom Sport einlullen lassen und ganz vergessen, dass sie eigentlich parlamentarische Aufträge zu erfüllen haben und es nicht ihre Aufgabe ist, als lobbyierende Fans zu agieren. Und überhaupt: Hatte man sich nicht darauf geeinigt, Kompetenzen in die Agentur abzugeben?

Also die Frage: Wie unabhängig wird die Agentur am Ende wirklich sein? „Einfach mal machen“, wie CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann gerne als Motivationssatz einschiebt, wenn es um große Reform-Ansagen geht, funktioniert halt nicht, wenn von vornherein schon erkennbar ist, dass man sich mit Zugeständnissen etwa die strukturelle Unabhängigkeit der Agentur verbauen könnte. Und der vermeintlich große Wurf einem dann selbst auf die Fuße fällt.

Schritt zurück

Sport-Experten und Wegbegleiter des Sportfördergesetzes sind sich mit Athleten Deutschland einig, dass der neue Entwurf ein Schritt zurück statt in die Zukunft ist. „Der Steuerungsauftrag der Agentur wurde aufgeweicht, die Unabhängigkeit durch größere Einflussmöglichkeiten durch den organisierten Sport gefährdet“, klagt die Initiative. Die Vorsitzende der vom Bund seit ihrer Gründung 2017 geförderten Athleten-Initiative, Pia Greiten, sagt: „Eine unabhängige und wirksame Athletenvertretung ist im deutschen Sportsystem weiterhin nicht gewünscht.“ Das Gesetz werde dem formulierten Anspruch „Athletinnen und Athleten in den Mittelpunkt zu stellen, „nicht gerecht“.

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Letzte Chance?

Das Sportfördergesetz könnte die letzte Chance bieten, die rückläufige Medaillenausbeute  bei Olympischen Spielen umzukehren. Voraussetzung ist jedoch, dass in der Agentur strukturelle Geburtsfehler vermieden werden und eine  größtmögliche Unabhängigkeit vom organisierten Sport sowie von der Politik gewährleistet wird. Und im vorliegenden Entwurf ist das nun nicht mehr sichergestellt.

Was passiert mit der Leistungssportabteilung des DOSB? Wird auch hier ein altes DOSB-Ansinnen, die Mitarbeiter in die Agentur zu überführen, in Erfüllung gehen? Das würde bedeuten, dass der DOSB sich einige Kündigungen und Abfindungen sparen und mit seinen Leuten weitermachen könnte. Offizielle Redensart ist: Man könne sich – ob aus der BMI-Sportabteilung oder auch der DOSB-Leistungssportabteilung – natürlich für die Agentur bewerben. Was dann heißen würde: Dieselben Leute, die bisher wenig Erfolg hatten bei der Spitzensport-Gestaltung, sind dann wieder dabei.

Der Streit, so sagen externe Kenner, wird trotz Sportfördergesetz weitergehen. Und den wollte man ja eigentlich endlich beilegen.

Dagegen sieht der Präsident des Landessportbundes Berlin, Thomas Härtel, nach dem ersten Eindruck den neuen Referentenentwurf positiv, vor allem, weil auch die Eigenständigkeit des Sports nochmal explizit ins Gesetz aufgenommen wurde, oder die disziplinübergreifende Förderung sowie die Festbeitragsfinanzierung ermöglicht wird. Und auch die Unabhängigkeit der Agentur sieht er gewährt.

Sportministerkonferenz will Mitwirkungsrechte

Die Sportministerkonferenz (SMK), die auf Norderney tagte, hat sich natürlich auch mit dem Sportfördergesetz beschäftigt und zugestimmt. In ihrem Statement betont die SMK, „dass es für die konsequente Umsetzung der neuen nationalen Förderstrukturen der Geschlossenheit und Gemeinsamkeit aller beteiligten Akteure bedarf.“ Deshalb solle die Bundesregierung den Gesetzgebungsprozess zu einem guten Abschluss bringen. Und wenn überrascht es – sie fordert auch Beteiligung ein. Die SMK „hält es für erforderlich, dabei die Mitwirkungsrechte der Länder auch in Zusammensetzung der Organe der Spitzensport-Agentur so balanciert auszugestalten, dass ein partnerschaftliches, akzeptiertes und praxistaugliches Fördersystem entsteht.“

Sieht man nun zuletzt die Olympischen und Paralympischen  Spiele in Paris und Mailand, so sollten sich die Verantwortlichen für den deutschen Spitzensport beeilen, ein praxistaugliches Fördersystem auszubalancieren. Dafür hatten sie in der Vergangenheit Zeit genug – und haben sie nicht genutzt. Das Sportfördergesetz allein wird den Sport nicht erfolgreich machen. Eine Agentur mit vielen und denselben Playern ist dann ein Replikat des DOSB und seiner Strukturen. Und viel zu viele Player tummeln und mauscheln hinter den Bühnen, und einige werden im Trupp zu Sprengmeistern gutgemeinter Ansätze. Da bleibt die Hoffnung, dass der legendäre Satz des verstorbenen SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck „Ein Gesetz kommt aus dem Parlament nie so wie es hineingeht“ am Ende vielleicht doch noch den Sport – nicht seine Funktionäre – zum Gewinner macht. Aber wer deutsche Sportpolitik und das Sportsystem kennt, der ist da eher Pessimist und kommt zum Fazit: „Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.“