Sportstätten werden mit zusätzlich 150 Millionen gefördert (ergänzte Neufassung)
Berlin, 4. Juni. „Profisportvereine der unteren Ligen“ können finanzielle Hilfe aus dem „Programm für Überbrückungshilfen“ beantragen, das der Bund zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Corona-bedingten Umsatzausfall aufgelegt hat. Offenbar schließt das nur die 1. und 2. Fußball-Bundesliga aus.
Am späten Mittwochabend hatte der Koalitionsausschuss das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket geschnürt und stellte es in einer Pressekonferenz vor. 25 Milliarden Euro stehen in diesem Programm zur Verfügung. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Neben den Profisportvereinen können Reisebüros, Hotel- und Gaststättengewerbe, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Träger von Jugend-Einrichtungen des internationalen Jugendaustausches , Schausteller, Unternehmen im Bereich der Messeveranstaltungen und andere Hilfe beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze wegen der Corona-Krise in April und Mai um mindestens 60% zu den Vergleichsmonaten 2019 rückläufig waren, und deren Umsätze in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50% weniger sein werden.
Die Vorsitzende des Bundestags-Sportausschusses, Dagmar Freitag (SPD), erklärte auf Anfrage, dass die Formulierung missverständlich sei, und „wir das im parlamentarischen Verfahren präzisieren (müssen)“. Gemeint seien Profiligen wie beispielsweise die Deutsche Eishockey-Liga.
Eberhard Gienger, sportpolitischer Sprecher der CDU, zeigte sich zufrieden. „Mit dem Beschluss des Koalitionsausschusses wird unterstrichen, dass wir den Sport und den Gemeinnützigkeitssektor in Krisenzeiten nicht alleine lassen und mit weiteren Hilfen unterstützen.“ Auch er erklärte, dass man im parlamentarischen Verfahren noch Details klären müsse.
Für den sportpolitischen Sprecher der Linken, André Hahn, ist das Konjunkturprogramm im Sportbereich völlig unzureichend. „Die Überbrückungshilfen für Profisportvereine der unteren Ligen, sind sicher hilfreich. Ebenso ist die Aufstockung des Investitionsplanes Sportstätten von 110 Millionen auf 260 Millionen Euro in den Jahren 2020 und 2021 ein erster richtiger Schritt. Dies ersetzt aber angesichts des vorhandenen Sanierungsstaus bei den Sportstätten von mindestens 31 Milliarden Euro nicht einmal ansatzweise den von Bundesinnnenminister Seehofer in der Mitgliederversammlung des DOSB am 7. Dezember 2019 angekündigten 3. Goldenen Plan Sportstätten“, so Hahn.
Die vom Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Alfons Hörmann, vor dem Sportausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragene „Schadensanalyse“ zeigte offensichtlich nicht die erwünschte Wirkung. Hörmann hatte erklärt, den 90.000 Sportvereinen sei jetzt schon eine Milliarde Schaden durch die Corona-Krise entstanden. Außerdem drohe ein Mitgliederverlust. Und mindestens der Hälfte der 281 Profi-Klubs im Basketball, Eishockey, Fußball, Handball und Volleyball drohe die Insolvenz. Belastbare Zahlen für die Milliarde konnte der DOSB-Präsident allerdings nicht vorlegen, was auf dem Berliner Politik-Parkett für Verwunderung und Ärger sorgte.
Noch einmal kommt Sport in dem Paket vor: bei den Sportstätten. Für die Jahre 2020 und 2021 werden zusätzlich 150 Millionen Euro für Sportstätten zur Verfügung gestellt. Dazu wird der Investitionsplan Sportstätten von 110 Millionen auf 260 Millionen Euro aufgestockt, was vor allem auch Kommunen entlasten soll.