Rechtsstreit mit Arbeitgeber beigelegt
Berlin, 1. September. Der Rechtsstreit zwischen dem Präsidenten des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) Alfons Hörmann und der Hörmann-Unternehmesgruppe ist offensichtlich beigelegt. Beide Parteien haben sich außergerichtlich und einvernehmlich auf eine Beendigung der Zusammenarbeit geeinigt. Dies teilte das Unternehmen aus Kirchseeon mit. Über die Einzelheiten des Ausscheidens wurde Stillschweigen vereinbart.
Eigentlich sollte die Kündigungsklage des früheren Geschäftsführers Alfons Hörmann gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber – die Hörmann-Gruppe – im Oktober vor dem Landgericht in München verhandelt werden.
Alfons Hörmann war aus Sicht seines Arbeitgebers u.a. zu selten an seinem Arbeitsplatz anzutreffen. Ihm war gekündigt worden, weil ihn seine Aufgaben als DOSB-Präsident zu sehr beanspruchten. Nach Informationen der „Wirtschaftswoche“ haben sich die beiden Parteien offensichtlich auf eine Zahlung von 1,5 Millionen Euro an Alfons Hörmann für zurückliegende Ansprüche und als Abfindung geeinigt. Der DOSB-Boss war von 1999 bis 2010 Mitglied im Beirat und seit 2010 als Geschäftsführer für das Unternehmen tätig.
Hörmann hatte nach Bekanntwerden der Trennung von einem einvernehmlichen Ausscheiden gesprochen, obwohl er fristlos gekündigt worden war. Die Führung der Auto- und Kommunikationstechnik-Gruppe hatte dem früheren Präsidenten des Deutschen Skiverbandes laut „Wirtschaftswoche“ im März 2016 vorgeworfen, er habe ab Ende 2013, nachdem er die DOSB-Präsidentschaft angetreten habe, nicht mehr „seine gesamte Arbeitskraft zur Verfügung gestellt“. Der Kündigung folgte die Klage Alfons Hörmanns gegen die Kündigung. Mit der Einigung wird nun ein peinlicher Rechtsstreit vermieden.